Betriebsverfassungsgesetz. § 92. Personalplanung. (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Betriebsverfassungsgesetz § 92 - (1) 1 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen... dejure.org Einlogge Betriebsverfassungsgesetz. § 92a. Beschäftigungssicherung. (1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der. Paragraph 92 Betriebsverfassungsgesetz (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen... (2) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung... (3) Die Absätze 1 und 2. § 92 BetrVG - Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen... (2) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung... (3) Die Absätze 1 und 2 gelten.
Kommentar zu § 92 BetrVG Information über die Personalplanung Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung zu informieren. Die Informationen haben rechtzeitig und umfassend zu erfolgen § 92 Personalplanung § 92a Beschäftigungssicherung § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze § 95 Auswahlrichtlinien: Zweiter Unterabschnitt : Berufsbildung § 96 Förderung der Berufsbildung § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahme Nach § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über seine Personalplanung zu unterrichten. Es handelt sich hierbei um ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht, kein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm die geplanten Maßnahmen zu beraten In den §§ 92-105 BetrVG sind zugunsten des Betriebsrats umfassende Mitwirkungsrechte normiert, sofern der Arbeitgeber Maßnahmen in personellen Angelegenheiten ergreift
92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäftigung gegenüber dem Arbeitgeber (S. 1). Die Vorschläge des Betriebsrats sind von ihrem Gegenstand nicht begrenzt. Dies verdeutlicht die n Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. (2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen,. (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können § 92 - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG k.a.Abk.) neugefasst durch B. v. 25.09.2001 BGBl. I S. 2518; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044 Geltung ab 19.01.1972; FNA: 801-7 Betriebsverfassung und Mitbestimmung 12 frühere Fassungen | wird in 260 Vorschriften zitiert. Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer . Fünfter Abschnitt Personelle Angel
Gemäß § 92 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich hieraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten Nach § 92a Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Wenn der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet hält oder wenn er sie aus anderen Gründen nicht aufgreifen will, muss er dies begründen. Folgen von Verstößen des Arbeitgebers gegen § 92a BetrVG BetrVG § 92 i.d.F. 20.05.2020. Vierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer Fünfter Abschnitt: Personelle Angelegenheiten Erster Unterabschnitt: Allgemeine personelle Angelegenheiten § 92 Personalplanung (1) 1 Der. § 92 Personalplanung (1) 1Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die. Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschläge § 92 - Von zentraler Bedeutung für die zielorientierte Betriebsratsarbeit ist eine klare Personalplanun
eigentlich müsste uns der ArbG gem. §92 BetrVG unterrichten. Wie üblich kommt das aus seiner Initiative wie immer nicht. Wir werden uns nun die Personalplanung einfordern. Aus eurer Erfahrung heraus: Was genau sollten wir uns ansehen Erster Unterabschnitt. Allgemeine personelle Angelegenheiten (§ 92 - § 95) § 92 Personalplanung. 1. Vorbemerkung zu §§ 92 ff. 2. Personalplanung. 3. Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats. 4. Sanktionen und Streitigkeiten. § 92 a Beschäftigungssicherung § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätze § 92 BetrVG - Personalplanung = Personalbedarf, Personalabbau, Personalqualifizierung § 99 BetrVG - beabsichtigte personelle Einzelmaßnahmen = Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung § 106 BetrVG - wirtschaftliche Lage und Entwicklung, Veränderungspläne § 108 BetrVG - Jahresabschluss = Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung § 110 BetrVG - wirtschaftliche.
§_92 BetrVG Personalplanung (1) 1 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. 2 Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen. § 92 BetrVG - Personalplanung (1) 1 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von. § 92 BetrVG (Personalplanung), § 99 I BetrVG (personelle Einzelmaßnahmen), § 106 BetrVG (Informationen an den Wirtschaftsausschuss), § 110 BetrVG (wirtschaftliche Lage) und § 111 BetrVG. BetrVG § 92a i.d.F. 20.05.2020. Vierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer Fünfter Abschnitt: Personelle Angelegenheiten Erster Unterabschnitt: Allgemeine personelle Angelegenheiten § 92a Beschäftigungssicherung (1) 1 Der.
§ 92 a Beschäftigungssicherung (1) 1Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen.2Diese können insbesondere . Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschlag: ErfK/Kania, 10. Aufl. 2010, BetrVG § 92 a Rn. 1. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 92a; Gesamtes Werk; Siehe auch aktuelle Vorschrift. Entsprechend § 92 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die Personalplanung und Maßnahmen der Berufsbildung zu unterrichten. Hierunter fällt auch die Fort- und Weiterbildungsplanung. Zusammen müssen sie über die Art und dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen beraten. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber jederzeit konkrete Vorschläge für. Die besten Bücher bei Amazon.de. Kostenlose Lieferung möglic § 92 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Personalplanung. (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf. Bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG) steht die Tendenz eines Betriebs dem Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats ebenfalls nicht entgegen. Sein Mitbestimmungsrecht bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen (§ 93 BetrVG) bleibt ebenfalls unberührt, da nicht die Ausschreibung, sondern erst die Auswahl des Arbeitnehmer tendenzbezogen sein kann (BAG v. 30.1.1979 - 1 ABR 78/76.
Personalplanung (§ 92 Abs. 1 BetrVG) insbesondere sich aus gegenwärtigem und künftigem Personalbedarf ergebende personelle Maßnahmen; Soziale Angelegenheiten: Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über alle in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelten Angelegenheiten so umfassend zu informieren, dass der Betriebsrat denselben Informationsstand erhält wie er. Aufgrund des Initiativrechts des. Er hat den Betriebsrat jedoch gemäß § 92 BetrVG über die Personalplanung zu unterrichten - und zwar rechtszeitig, also sobald eine Personalplanung aufgestellt ist, aber noch vor deren Umsetzung. Da die Personalplanung stetem Wechsel un-terliegt, ist ein (un)regelmäßiges Update des Betriebsrates an- zuraten und erforderlich. Es empfiehlt sich, dieses Thema in je-dem Kalenderquartal. Auch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG kann der Betriebsrat im Vorfeld evtl. entsprechende Informationen erreichen. Weiterbildung. Um für Ihre Kolleginnen und Kollegen hervorragende Arbeit als Betriebsrat leisten zu können, sollten Sie sich weiterbilden! Folgende Seminare helfen Ihnen, Ihr Wissen zu den Themen Betriebsänderung, Betriebsübergang und Umstrukturierung zu.
Personalplanung - § 92 BetrVG (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung an Hand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen. § 85 Abs. 3 BetrVG). Niederschrift über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen im Rahmen des § 89 Abs. 5 BetrVG. Durchschrift einer Unfallanzeige nach § 193 Abs. 5 SGB VII (vgl. § 89 Abs. 6 BetrVG). Planungen im Rahmen des § 90 Abs. 1 BetrVG. Personalplanung (vgl. § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) BetrVG § 92 Personalplanung Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten BetrVG § 92 Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem.
§ 92 BetrVG. Personalplanung - aber richtig. Personalplanung gibt es üblicherweise: kurzfristig (für die nächsten 1 bis 2 Jahre) mittelfristig (für 5 bis 7 Jahre) langfristig (für 10 bis 15 Jahre) Auch wenn vor allem die mittel- und langfristigen Planungen nicht so besonders konkret und schon gar nicht verbindlich sein können, sind auch sie für den Betriebsrat natürlich interessant. § 92 BetrVG - Personalplanung § 92a BetrVG - Beschäftigungssicherung § 93 BetrVG - Ausschreibung von Arbeitsplätzen § 94 BetrVG - Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze § 95 BetrVG. Westenhellweg 92 - 94 44137 Dortmund Tel. 02 31/24 96 98-0 Fax 02 31/24 96 98-41 www.tbs-nrw.de Die TBS ist eine vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Einrichtung. Dortmund, September 2008. Gut beraten! Externe Sachverständige für den Betriebsrat nach § 80 (3) und § 111 BetrVG Reihe Arbeit, Gesundheit, Umwelt, Technik Heft 66. TBS NRW. § 92 BetrVG (für die Rückkehr zu dieser Übersicht bitte den Zurück-Button des Browsers benutzen) § 93 - Ausschreibung von Arbeitsplätzen. frei werdende oder neu geplante Arbeitsplätze (nur wenn der Betriebsratsrat die innerbetriebliche Stellenausschreibung verlangt hat) § 93 BetrVG (für die Rückkehr zu dieser Übersicht bitte den Zurück-Button des Browsers benutzen) § 94.
§ 92 BetrVG; Weitere Paragrafen beim Scrollen laden. Fokus-Mode § 92 BetrVG Personalplanung. Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer Personelle Angelegenheiten Allgemeine personelle Angelegenheiten (1) 1 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen. § 92 Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen.
BetrVG § 92 < § 91 § 92a > Betriebsverfassungsgesetz. Ausfertigungsdatum: 15.01.1972 § 92 BetrVG Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem. Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten (§ 92a Abs. 2 BetrVG @, § 92 Abs. 1 BetrVG @). Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung für ungeeignet, hat er dies zu begründen (§ 92a Abs. 2 BetrVG @). Steht eine Betriebsänderung an (z.B. Standortverlegung), hat Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 wahlberechtigte.
Der Betriebsrat kann dann also beispielsweise nach § 92 Absatz 2 BetrVG Vorschläge zur Personalplanung und ihrer Durchführung machen. Dennoch liegt die Entscheidung letztlich beim Arbeitgeber, da er an die Vorschläge des Betriebsrates nicht gebunden ist. Anhörungsrecht. Weiter als das Informationsrecht geht das Anhörungsrecht. § 102 BetrVG besagt, dass insbesondere bei Kündigungen der. 4.3.10 § 92 BetrVG, Allgemeine Personalplanung und betrieblicher Umweltschutz: 4.3.11 §§ 99 und 95 BetrVG, Einstellung / Versetzung von Betriebs- bzw. Managementbeauftragten für Umweltschutz : 4.3.12 § 87 BetrVG, Maßnahmen des Umweltschutzes als Fragen der Ordnung des Betriebes: 4.3.13 § 87 BetrVG, Beteiligung beim betrieblichen Vorschlagswesen und bei Umwelt-AGs: 4.3.14 § 87 BetrVG. § 53 BetrVG, Betriebsräteversammlung und betrieblicher Umweltschutz: 4.3.9 § 37 BetrVG, Umweltschutz als Bestandteil der Betriebsrats-Qualifizierung: 4.3.10 § 92 BetrVG, Allgemeine Personalplanung: 4.3.11 §§ 99 und 95 BetrVG, Einstellung / Versetzung von Betriebs- bzw. Managementbeauftragten für Umweltschut
Nach § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend darüber zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. Die Gründe für eine Zustimmungsverweigerung sind aber in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählt. Danach kann der Betriebsrat die Zustimmung nur in folgenden Fällen verweigern: Wenn die personelle Maßnahme verstoßen würde gegen ein Gesetz, eine Verordnung. Betriebsrat Definition. Betriebe mit mindestens 5 wahlberechtigten (v.a. volljährigen, § 7 BetrVG) und davon 3 wählbaren (Betriebszugehörigkeit mindestens 6 Monate, § 8 BetrVG) Mitarbeitern können einen Betriebsrat wählen, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten. § 92 Abs. 2 BetrVG: Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge unterbreiten. § 102 BetrVG: Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören; der Betriebsrat kann Bedenken und Widerspruch erheben. Beispiele: § 87 BetrVG: Der Betriebsrat hat mitzubestimmen... (= Zustimmungsverweigerungsrecht und Initiativrecht). § 91 BetrVG: Der Betriebsrat kann Maßnahmen verlangen.
§ 92a Beschäftigungssicherung (1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der Arbeitnehmer. Kernvorschrift ist der § 87 Abs. 1 BetrVG mit 13 Unterpunkten. Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Bei Anweisungen zur Ordnung im Betrieb muss der Betriebsrat mitbestimmen. Dazu gehören: das Tragen von Arbeits- oder Berufskleidung, Taschen- oder Torkontrollen, Parkplatzordnungen, Krankenrückkehrgespräche, Nutzung von privaten E-Mails und Internet, Ethik- und Compliance-Regeln. AP BetrVG 1972 § 92 Nr. 4 BAG: AP BetrVG 1972 § 92 Nr. 4 Beschluss vom 08.11.2016 - 1 ABR 64/14 Bestellen; Hilfe; Service; Impressum; Datenschutz; Datenschutz-Einstellungen; AGB; Karrier Das BetrVG regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG), bei der Gestaltung von Arbeitsplatz (Arbeitsplatzmitbestimmung, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzgestaltung), Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90, 91 BetrVG), in personellen Angelegenheiten (§§ 92-105 BetrVG) und in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 106-113 BetrVG). 3.
§ 81 BetrVG - Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers (1) 1 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten. 2 Er hat den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der. Die Fallstudien des Forschungsprojektes zeigen, dass ein erfolgreicher Einsatz des Initiativrechts nach § 92 a BetrVG durch die Betriebsräte stark mit einer beteiligungsorientierten Miteinbeziehung der Belegschaften als Arbeitsplatzexperten einhergeht. In gemeinsamen Diskussionen und Bewertungen von.. § 92a BetrVG Beschäftigungssicherung (1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der. gemäß § 87 BetrVG 28 aa) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG .'. 29 bb) § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 29 cc) § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 29 dd) § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG 31 ee) § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 31 fi) §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 32 gg) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 32 hh) § 87 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BetrVG 32 ü) § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG 33 jj) § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG 33 kk) § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG.
IV. Beteiligungsrechte: Mitbestimmung und Mitwirkung. Kraft Gesetzes ist der Betriebsrat zur Mitwirkung und Mitbestimmung in verschiedenen Angelegenheiten berechtigt, §§ 74 ff. BetrVG.Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dazu mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Die Parteien sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten und über strittige Fragen mit dem ernsten Willen. Vor § 92 Rn. 24; GK-BetrVG/Franzen § 87 Rn. 13; HWGNRH/Rose Einl. Rn. 304). Die Annahme einer auch personelle Angelegenheiten erfassenden Rege-lungsbefugnis der Betriebsparteien wird bestätigt durch § 28 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 SprAUG. Die Betriebsparteien können einvernehmlich die Wochen-Frist des § 99 Abs. 3 S. 1 verlängern (BAG 16.11.2004 - 1 ABR 48/03, NZA 2005, 775). Auch eine. Nach § 95 Abs. 3 BetrVG ist Versetzung im Sinne dieses Gesetztes. die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs; für voraussichtlich länger als einen Monat oder; die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. (Ausnahme: § 95 Abs. 3 S. 2 BetrVG) Liegt also eine erhebliche Änderung der Umstände vor, so muss die Maßnahme nicht für. BetrVG nicht erfassten tariflichen Sondervertretungen; weite-re Beispiele bei Krumm-Mauermann (Fn. 5), S. 27. 18 Zum Begriff des und der Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Blankettstrafgesetz Weber, in: Baumann/We-ber/Mitsch (Hrsg.), Strafrecht Allgemeiner Teil, 11. Aufl. 2003, § 8 Rn. 102. 19 Ähnlich Dannecker (Fn. 5), 167 (173 f.). die Einordnung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als.
Dualismus der Interessenvertretung nach dem BetrVG 71 2. Die Bindung an das Betriebswohl - Widerspruch zum Grundgedanken der Interessenvertretung? 72 3. Kooperation Betriebsrat - Gewerkschaft 76 4. Vom Sinn einer selbständigen Betriebsverfassung 77 VI. Betriebsrat und Gewerkschaft nach völkerrechtlichen Verträgen 82 1. Europäische Menschenrechtskonvention 83 2. ILO-Übereinkommen Nr. 135 BetrVG - Betriebsverfassungsgesetz Gesamtdokument anzeigen § 92 Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber. a) Unterrichtung gern. § 80 Abs. 2 BetrVG.. 176 b) Arbeitsplatzplanung gern. § 90 BetrVG.. 177 c) Personalplanung gern. § 92 BetrVG..... 178 d) Sicherung und Förderung der Beschäftigung gern
Wichtig auch das Beratungsrecht §§ 111, 112 BetrVG hinsichtlich Betriebsänderung und Interessenausgleich, da aus seiner Verletzung teilweise ein Anspruch auf Unterlassung der Betriebsänderung hergeleitet wird. Weitere Anhörungsrechte sind enthalten in §§ 82 I, 85 BetrVG, Beratungsrechte in §§ 89, 90 I, 92 I 2, 97, 106 I BetrVG aufgrund einer nicht nach § 37 Abs 6 BetrVG erforderlichen Schulungsteilnahme ist jedenfalls dann berechtigt, wenn bei sorgfältiger objektiver Prüfung für jeden Dritten ohne weiteres erkennbar war, daß die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme für dieses Betriebsratsmitglied nicht erforderlich war (BAG v. 10.11.1993, 7 AZR 682/92) Aber Fitting, der ausgewogene BetrVG-Kommentar . Der Fitting steht unter den BetrVG-Kommentaren für besonders ausgewogene und fundierte Lösungen von Streitfragen. Dabei behandelt das Werk alle wichtigen Themen präzise und verständlich und bietet jeweils einen glasklaren Überblick über die vertretenen Meinungen Das Initiativrecht nach [Paragraf] 92a BetrVG zur Beschäftigungssicherung, ein hilfreiches Instrument für die Mitbestimmung?: eine explorative Studie zur Mitbestimmungspraxis von Betriebsräten auf Grundlage des [Paragraf] 92 a BetrVG Ausgabe 308 von Arbeitspapier / Hans-Böckler-Stiftung Ausgabe 308 von Arbeitspapier, Hans-Böckler-Stiftun
Das Initiativrecht nach § 92a BetrVG zur Beschäftigungssicherung - ein hilfreiches Instrument für die Mitbestimmung? Haipeter, Thomas / Röhrig, Reinhard / Röwer, Hagen / Thünken, Oliver Eine explorative Studie zur Mitbestimmungspraxis von Betriebsräten auf Grundlage des § 92 a BetrVG. Reihe: Arbeitspapier, Betriebliche Mitbestimmung und betriebliche Handlungshilfen, Bd. 308 Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung § 90 BetrVG Personalplanung nach § 92 BetrVG Beschäftigungssicherung gemäß § 92a BetrVG Ausschreibung § 93 BetrVG und § 13a AÜG Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG Unterrichtung und Beratung des Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG Betriebsänderung, §§ 111 und 112 BetrVG Mein beck-personal-portal. Nur Lexikon. Nur Lexikon
§_7 BetrVG Wahlberechtigung. 1 Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18.Lebensjahr vollendet haben. 2 Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. §_8 BetrVG Wählbarkeit (1) 1 Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb. BetrVG § 93 < § 92a § 94 > Betriebsverfassungsgesetz. Ausfertigungsdatum: 15.01.1972 § 93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen. Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für. BetrVG § 96 Förderung der Berufsbildung Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung BetrVG § 96 Förderung der Berufsbildung (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern
Der § 87 BetrVG (Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten) ist die mit Abstand wichtigste Mitbestimmungsvorschrift für den Betriebsrat. Hier sind seine zentralen erzwingbaren Mitbestimmungsrechte geregelt. Egal, ob es darum geht, eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit, technische Arbeitnehmerüberwachung, Urlaubsgrundsätze, Entlohnungsgrundsätze etc. Kombi-Preis im Bundle mit »Arbeitshilfen für den Betriebsrat«: Ca. Euro 198,00 | ISBN 978-3-7663-7165-2 Der Klassiker zum BetrVG - Standardwer § 89 BetrVG - Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz § 90 BetrVG - Unterrichtungs- und Beratungsrechte § 91 BetrVG - Mitbestimmungsrecht § 92 BetrVG - Personalplanung. · Section 89 Health and safety as well as environmental protection at work: Division Four Structuring, organization and design of jobs, operations and the working environment: Section 90 Information and consultation rights.